Datenschutz-Bestimmungen

Die Diensteanbieter speichern die zur Vertragserfüllung des Fahrkartenkaufvertrages notwendigen Verbindungsdaten und übermitteln diese an den Mobilfunkbetreiber. Personenbezogene Daten werden nur erhoben, soweit sie zur Vertragsabwicklung notwendig sind. Die zur Abrechnung der Tickets notwendigen Verbindungsdaten einschließlich personenbezogener Daten werden durch den Mobilfunkbetreiber gemäß § 15 Telemediengesetz (TMG) gespeichert und genutzt. Mit vollständiger Abwicklung des Vertrages werden die personenbezogenen Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht. Längere Aufbewahrungsfristen sind lediglich nach den in § 15 Abse. 7 und 8 TMG abschließend aufgezählten Ausnahmen zulässig.